• Faustball
    Unsere Damenmannschaft spielt in der 2. Bundesliga Nord
  • Tennis
    Seit 40 Jahren wird im LemwerDer Turnverein Tennis gespielt
  • Hot Iron
    im LemwerDer Turnverein
  • Schwimmen
    Fit im Wasser – von Anfang an
  • Fitnessraum
    Unsere Trainingsgeräte sind den Bedürfnissen unserer Mitglieder und Nutzer angepasst
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News / Presse

Nutzungszeiten der LTV - Sportangebote, neue Sportangebote und Pressenotizen

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Termine

Alle Veranstaltungstermine und Sitzungen der Vorstände

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Vorstand

Vorstand, Sportkoordinatoren und Fachwarte des LemwerDer Turnvereins

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Kontakt

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GYMWELT

GYMWELT steht im Deutschen Turner-Bund für die Welt der Gymnastik und die Vielseitigkeit des Turnens

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Formulare

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Beiträge

Die LTV-Beitragsordnung in der gültigen Fassung

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FAQs

Häufig gestellte Fragen und passende Antworten zum Verein

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Herzlich willkommen auf unserer offiziellen Seite. Der traditionsreiche LTV ist zugleich der älteste und größte Sportverein in Lemwerder. Er wurde 1904 gegründet und blickt auf eine lange und sehr erfolgreiche Vereinsgeschichte zurück. Im Laufe der Zeit hat sich vieles verändert, das Vereinsangebot ist bunter und abwechslungsreicher geworden. Zugeschnitten auf die ganze Familie findet jedes Mitglied in Sportgruppen vom Säugling bis zu den Senioren sein passendes Angebot. Die Wertschätzung dieser Qualitätsarbeit wird dokumentiert durch den großen Zuspruch unserer Mitglieder.
 

Wir wollen ...

... ein breit gefächertes Sport- und Bewegungsangebot für alle Bevölkerungsschichten, Altersklassen, Geschlechter und sozialen Gruppen präsentieren. Bei uns findet daher jeder und jede nach seinen und ihren Wünschen Angebote für sportliche Betätigungen.

... zufriedene Mitglieder, die sowohl die Qualität unserer Angebote als auch die der Organisation so schätzen, dass sie diese Botschaft nach draußen tragen und damit Interesse auch bei anderen wecken.

... den Bewegungsdrang der Kinder als Mittel zur ganzheitlichen Erziehung nutzen und sind deshalb Kooperationspartner von Schulen und Kindergärten.

... die persönliche und soziale Lebensqualität unserer Mitglieder erhalten, verbessern, fördern und einen Beitrag zur positiven Entwicklung der Persönlichkeit leisten. Dabei müssen die Förderung und der Erhalt unserer Gesundheit im Vordergrund stehen. Damit werden wir insbesondere unserer sozialpolitischen Verantwortung und unserer gesellschaftlichen Bedeutung gerecht. Unsere Ziele erreichen wir mit professionellen Organisationsstrukturen auf dem Fundament einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern.

... Bedingungen schaffen, in denen sich unsere Übungsleiter wohlfühlen. Mitarbeit heißt für uns, mitwirken am gemeinsamen Erfolg. Wir sind ehrlich, konsequent und fair. Vereinsarbeit ist für uns immer Teamarbeit.

Wir bieten ...

... für alle Menschen ein qualifiziertes Sport- und Bewegungsangebot, das wir ständig verbessern und ausbauen, verbunden mit immer neue Ideen zur sportlichen Betätigung sowie in den verschiedenen Abteilungen ein durchgehendes Betreuungsprogramm vom Kleinkind bis zu den Senioren.

... Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, soziale Erfahrungen zu sammeln und machen diese erlebbar. Wir integrieren Menschen unterschiedlicher Nationen. Strukturen, Organisations- und Angebotsformen sind bei uns kein Selbstzweck.

... zufriedene Mitglieder, denn sie sichern den Fortbestand unseres Vereins, sie arbeiten ehrenamtlich mit und vermitteln neue Mitglieder.

... eine erlebbare Orientierung an den Ausbildungskriterien und Aktivitäten unserer Fachverbände und Sportbünde und wirken durch unsere Tätigkeiten in diese hinein. Zertifikate sind für uns keine Fremdworte, sondern Selbstverständlichkeiten.

... eine hochqualifizierte Betreuung im Rahmen unserer Sport-, Bewegungs- und Freizeitprogramme in zeitgerechten, modernen auch eigenen Sportanlagen.

Unsere Vielseitigkeit im geförderten Breitensport und besonders im Gesundheitssport werden jedes Jahr mit dem Qualitätssiegel „Pluspunkt Gesundheit„ des Deutschen Turnerbundes ausgezeichnet. Davon profitieren der vereinseigene Fitnessraum in der Ernst Rodiek Halle sowie die eigene Sportdiele mitten in Lemwerder. Im Bereich Leistungssport - hier besonders in den Ballsportarten - können wir aktuell Erfolge bis auf das Niveau der 2. Bundesliga vorweisen. Als gewachsener Verein im Ort pflegen wir das soziale Miteinander aller Altersstufen, bieten ambitionierten Sportlern gleichzeitig einen Einstieg in den Leistungssport und gestalten sehr erfolgreich den Zugang zu Trendsportarten. Freude an der Bewegung, Spaß an der eigenen Leistung und geselliges Beisammensein – bei uns findet jeder den passenden Bereich!

Mitgliedschaft / Formulare

Text

Chronik

Was wir heute als Trendsport bezeichnen, war um 1900 dem Zeitgeist entsprechend die deutsche Turnerbewegung. Turnbegeisterte junge Leute aus Lemwerder hatten sich diesem Trend angeschlossen. Als der Gastwirt C. H. Maaß aus Lemwerder im Jahre 1904 seine Gaststätte um einen Saalanbau erweitern und diesen mit einer Bühne ausstatten ließ konnten auch Turngeräte auf dem Holzdielenboden, an massiven Holzstützen und dem Dachtragewerk des Saales fixiert bzw. befestigt werden.

Hier trafen sich nach entsprechender Vorbereitung am 26. August 1904 insgesamt 18 Sportler zur Gründung des Lemwerder Turnvereins. Den ersten Vorsitz übernahm Arend Sagemöhl. Der Beitrag zur Aufnahme in den Verein betrug M 1,00, als folgende Monatsbeiträge waren pro Person 30 Pfennig aufzuwenden.

Der Turnbetrieb im LTV entwickelte sich überdurchschnittlich gut, am Ende des Gründungsjahres 1904 zählte der Verein bereits 30 Mitglieder. Anfang November 1907 konnte der Verein eine Knabenabteilung mit insgesamt 34 Jugendlichen einrichten und was in der damaligen Zeit nicht selbstverständlich war, am 18. November 1907 folgten 13 Damen mit der Gründung einer Damenabteilung im LTV.

 

   

Zu ihrem 10jährigen Vereinsjubiläum hatten sich die Mitglieder eine eigene Vereinsfahne herstellen lassen. Die feierliche Weihe der Fahne war für den 02. August 1914 geplant. Der Beginn des 1. Weltkrieges machte diese Pläne vorerst zunichte. Als der Krieg begann, turnten im Verein ca. 110 Männer, Frauen und Knaben. Der LTV hatte sich als Institution im Ort etabliert mit einem sehr gut organisierten Turnbetrieb und Vereinsleben.

Nach Kriegsende musste der Verein wieder bei null anfangen denn 18 Vereinsmitglieder - junge aktive Turner - blieben, wie das Sterben an den Fronten damals umschrieben wurde „Auf dem Feld der Ehre“. Ungeachtet finanzieller Schwierigkeiten wurden aber jetzt die Vorbereitungen zu der seit 1914 verschobenen Fahnenweihe wiederaufgenommen und am Sonntag den 26. Juli 1921 konnte mit einem kleinen Festakt die Weihe der Vereinsfahne endlich gefeiert werden.

Obwohl der Verein 1923 durch die Inflation sein wieder mühsam erworbenes Vereinsvermögen verloren hatte, schafften es die Mitglieder mit viel Idealismus und unter großen finanziellen Opfern den Verein am Leben zu erhalten.

1929 feierten die Mitglieder des LTV ihr 25jähriges Vereinsjubiläum vor dem Hintergrund einer beginnenden Weltwirtschaftskrise mit immer mehr Arbeitslosen. Dörfliche Freizeitgestaltungen konzentrierten sich zwar weiter, jetzt aber zwangsläufig spürbar eingeschränkt, auf die Angebote ansässiger Vereine und Gaststätten.

Diese äußeren Umstände ließen sich auch an der neuen Mitgliederstruktur beim LTV ablesen. Der Verein zählte 1925 nur noch 117 Mitglieder, das entsprach einem Mitgliederschwund von 30% im Vergleich zum Vorjahr. Dadurch wurde es immer schwieriger die Teams der Mannschaftssportarten komplett zu besetzen.

Um die Trainingsmöglichkeiten zu verbessern startete der LTV am 08. August 1925 einen erneuten Versuch zur Schaffung eines Spielplatzes, weiter ohne Erfolg.

Für die Planung und Organisation der Jubiläumsfeierlichkeiten am 17. und 18. August 1929 ließen sich noch einige Mitglieder mobilisieren. Den Festumzug zu den Jubiläumsfeierlichkeiten durch unseren Ort begleitete eine Musikkapelle. Etwa 400 Gästen besuchten die Tanzveranstaltungen bei Maaß und Schiphorst und bis zu 500 Zuschauer unterstützten die sportlichen Aktivitäten auf dem Spieleplatz, der Schwartingschen Weide.

Das erklärte Ziel der Nationalsozialisten war jetzt vorrangig alle Bevölkerungsschichten in eine umfassende Anzahl neuer NS-Vereinigungen einzubinden. Das „Leben“ bestimmten jetzt dutzende NS Gemeinschaften, Verbindungen oder Verbände bis hin zu den NS - Kindergärten unter dem Führerkultmotto: Hände falten, Köpfchen senken - immer an Adolf Hitler denken.

Somit standen zwangsläufig auch viele Vereinsmitglieder, ihrem Vereine nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr zur Verfügung. Um den Mitgliederschwund in Grenzen zu halten, mussten sich die Verantwortlichen in den Sportvereinen einiges einfallen lassen, aber immer moderat, um Interessenkonflikte mit den braunen Machthaber zu vermeiden.

Die Entwicklungen zum Ende des 2. Weltkrieges waren für den Sport im LTV dann aber vorerst das Aus. Der Sportbetrieb beim LTV musste 1943 eingestellt werden. Viele Sportler, die in den Krieg gezogen waren, kehrten nicht zurück. Mit insgesamt 19 gefallenen bzw. vermissten Vereinsmitgliedern hatte der Lemwerder Turnverein einen hohen Blutzoll zu leisten

Für die Menschen war der Sport nach Kriegsende, eine der wenigen Möglichkeiten, sich auch wieder gesellschaftlich zusammenzufinden. Die Besatzer sahen sich daher gezwungen mit einer gemeinsamen Order den zukünftigen Sportbetrieb im Nachkriegsdeutschland zu regeln. Diese von den vier Siegermächten beschlossene „Direktive" sollte die unterschiedlichen Sonderregelungen aus den einzelnen Besatzungszonen ersetzen.

Also trafen sich am 11.11.1945 in Lemwerder 38 Sportler, um nach langer Aussprache den Verein für Leibesübungen Lemwerder zu gründen. Mit der Aufstellung des VfL-Lemwerder, in dem sich die Gruppen aus dem Arbeiter - und bürgerlichen Turnsport erstmals zusammenfanden, waren auch in Lemwerder die Auflagen der Direktive formal erfüllt.

Nachdem die Gemeinde Altenesch 1947 eine Wiese des Domäneamtes Oldenburg auf dem Außendeichgelände, gegenüber dem Bremer-Vulkan freigegeben hatte und von den Mitgliedern des VFL mit viel Einsatz in Eigenregie notdürftig eine bespielbare Fläche als Sportplatz hergerichtet werden konnte, wurde im neuen Vereinsverbund neben dem übernommenen Turnbetrieb auch eine Fußballabteilung gegründet, kurz darauf folgte dann der Handball.

Zwischen 1951 und 1952 ersetzten die Mitglieder aus dem Turnsport die seit 1945 gültige Vereinsbezeichnung „VfL-Lemwerder" durch den alten Vereinsnamen „Lemwerder Turnverein". 1952 gründete sich aus der Fußballsparte des VfL-Lemwerder der „FC Rotweiß Bremen-Aumund".

1954 wurde auf der sogen. Generalversammlung des LTV eine neue Vereinssatzung verabschiedet und im Mai des gleichen Jahres beantragte der LTV beim Amtsgericht Elsfleth die Eintragung des „Lemwerder Turnverein e.V. gegr. 1904" in das Vereinsregister.

Ein Ereignis besonderer Art dürfte die Festveranstaltung aus Anlass des 50jährigen Vereinsjubiläums zu werten sein. Der Kommers am Sonnabend, dem 14. August 1954 in der Vereinsgaststätte Maaß setzte einen auffälligen Abschluss unter 50 Jahre bewegtem Vereinsleben. Die folgenden Jahre waren geprägt von der Turnabteilung des LTV.

Nachdem im Jahre 1955 Oberturnwart Willi Palicki die technische Leitung im LTV übernommen hatte, verglichen sich Turnerinnen und Turner des LTV mit den Besten der Nachbarvereine und darüber hinaus. Starke Vertretungen des Vereins beteiligten sich am Dobrock-Bergfest, das mit jährlich rund 3000 aktiven Teilnehmern mit zu den größten Sportveranstaltungen im norddeutschen Raum zählte.

Einen der schönsten Erfolge errang der LTV bei diesen Turnfesten im Jahre 1958, als er mit seiner „Schwedenstaffel“ den Wanderpreis des Bezirkssportbundes Stade gewann.

Ob auf Unterkreis – oder Bezirkssportfesten, beim deutschen Turnfest in München oder bei Vergleichswettkämpfen mit den Nachbarvereinen, die Turnerriegen des LTV waren immer unter den Siegern zu finden. Besonders hervorzuheben aus dieser Zeit ist die hervorragende Jugendarbeit. Die Mädchen und Knaben der Turnerriegen waren mit 250 Aktiven die zahlenstärkste Abteilunge und damit das Fundament für die erfolgreiche sportliche Entwicklung des Vereins in der Zukunft.

Auch das bereits seit dem Jahre 1910 im LTV gepflegte Faustballspiel erlebte Anfang der 50er Jahre eine Renaissance. Im September 1963, mit der Übergabe einer neuen Sporthalle an die Bürger der Gemeinde, ging in der Gaststätte Maaß eine Ära zu ende. Im Saal fiel langsam der Vorhang. Mit der neuen „Kleinen Turnhalle“ gründete der Verein 1963 eine zweite Frauengymnastikgruppe

 

Mit dem Bau der neuen zweigeschossigen Turnhalle in Lemwerder war auch die Einrichtung eines Lehrschwimmbeckens im Erdgeschoss der Halle verbunden. Das diese „Badewanne" mit einer Größe von 16,3 x 5,50 x 1,40 Meter ausreichen sollte Talente zu entdecken und zu fördern bewiesen die Mitglieder der neuen Schwimmabteilung im LTV, die sich im März 1970 unter dem Spartenleiter Hans Warmann gegründet hatte eindrucksvoll. Bereits 1971 konnten sich die ersten Vereinsmeister über eine Siegerurkunde freuen.

Nach der Aufnahme in den niedersächsischen Schwimmverband, mit der folgenden Teilnahme von jugendlichen Mitgliedern des Vereins an Kreis, - Bezirks- und Landesmeisterschaften gingen viele Titel auf Bezirks - Kreis - und Landesebene nach Lemwerder. Bis heute trägt diese sehr gut geführte Abteilung dazu bei, dass der Anteil von jugendlichen Mitgliedern im Verein konstant geblieben ist.

Mit Skepsis wurden die Initiativen zur Neubelebung einer Handballabteilung im LTV begleitet. Unter dem Spartenleiter Uwe Hellmich entwickelte sich aber innerhalb kürzester Zeit ein gut organisierter Spielbetrieb. Insgesamt vier Teams erreichten bereits in der Saison 64 / 65 ausgezeichnete Tabellenplätze in ihren Ligen. Die Schülermannschaften wurden in ihrer Spielklasse Meister bzw. erreichten den 2. oder 3. Tabellenplatz 

Die Mitbegründer unserer Tischtennisabteilung wären 1974 sicher über eine positivere Resonanz zu ihrem Angebot erfreut gewesen. Erst ab 1994 wuchs mit diversen Erfolgen auch das Interesse an dieser Sportart. Am 17. Mai 1911 gründeten die Vereine TuS Warfleth und der LTV eine Spielegemeinschaft die TTG Lemwerder-Warfleth

1977 ging ein oft vorgebrachter Wunsch in Erfüllung. Die Vereine und Sportler der Gemeinde durften sich über eine neue 3-fach-Sporthalle freuen. Erstmals gab es danach für einen kurzen Zeitraum keine Raumsorgen mehr.

1978 war das Gründungsjahr der Tennissparte im Lemwerder Turnverein. Gespielt wurde zuerst in der „Kleinen Halle“ mit vier Gruppen und jeweils 6 Spielern an drei Tagen in der Woche. Bereits im August 1981 konnten zwei komfortable Tennisaußenplätze im Sport und Freizeitbereich der Gemeinde für die Tennissparte eingeweiht werden.

Eine Unterstellhütte für Geräte und kleinere Veranstaltungen und Treffen folgte, aufgestellt in Eigenhilfe von Vereinsmitgliedern. Steigende Mitgliederzahlen in der Sparte machten den Bau eines 3. Tennisplatzes erforderlich, der dann 1994 eingeweiht wurde.

Unter der Leitung von Horst Palicki begann Anfang bis Mitte der 70er Jahre die Faustballabteilung mit herausragenden sportlichen Erfolgen zu einem Aushängeschild für den Lemwerder Turnverein zu werden. Anfang der 80er Jahre organisierte der LTV die Norddeutschen Meisterschaften der weiblichen und männlichen Faustball - Jugend in Lemwerder.

   

Als Anerkennung für die gute und erfolgreiche Nachwuchsarbeit im Faustball wurde der LTV im März 1986 erstmals in der Vereinsgeschichte Ausrichter der Deutsche Meisterschaft für die weibliche Faustball - Jugend A (16-18 Jahre).

Die Abmessungen der neuen 3-feld-Halle in Lemwerder ließen jetzt auch den Spielbetrieb für Sportarten wie zum Beispiel Volleyball zu. 1985 gründete sich diese Sparte, die hier im Ort nur langsam die erforderliche Resonanz bekam und erst Anfang der neunziger Jahre auch überregional mit sportlichen Erfolgen glänzen konnte.

Die Frauen einer leistungsorientierten 3. Gymnastikgruppe im Verein starteten mehrfach erfolgreich beim Wettkampf „Gymnastik und Tanz" im Turnkreis, auf Bezirks- und Landesebene. Diese Sparte entwickelte sich im Verein zum Motor des Gesundheitssportes mit den Einrichtungen zur Steppaerobic, dem Seniorensport, der Funktions- und Wirbelsäulengymnastik, dem Reha Sport Wirbelsäule, den Pilateskursen und den Angeboten zur Wassergymnastik. Mit diesen Sportangeboten erhielt der Verein zum wiederholten Mal die Auszeichnung „Pluspunkt Gesundheit DTB".

Ein besonderes Erlebnis dieser Gymnastikgruppe war 1991 die Begegnung mit den Frauen von Blau-Weiß Gerwisch anlässlich eines Schauturnens. Der Gegenbesuch durch die Frauen des LTV fand dann bereits im September statt. Seit dem hat es bis heute viele Begegnungen gegeben. 2001 wurde nach 10 Jahren Sportsfreundschaft ein Partnerschaftsvertrag geschlossen.

1993 stellte Emil Rehme sein Amt als 1. Vorsitzender beim LTV zur Verfügung. Über 30 Jahre hatte er in dieser Funktion die Geschicke des Vereins geleitet.

Unter dem Motto „Eine sportliche Reise durch die Zeit“ feierte der Lemwerder Turnverein am 05. November 2004 sein 90. Stiftungsfest. Fast 1000 Mitglieder nutzten jetzt die vielen Angebote im Verein und der LTV entwickelte sich in der südlichen Wesermarsch langsam aber stetik zum größten Sportverein.

Die LTV-Faustballdamen gründeten mit den Faustballerinnen des TuS Warfleth eine Spielgemeinschaft. Ihnen gelang der Aufstieg in die 2. Faustballbundesliga. Der Erhalt der zweithöchsten Bundesdeutschen Spielklasse hat bis heute Bestand.

Im Sommer1996 organisierte der LTV die Mammutveranstaltung der Regionalmeisterschaften mit 37 Teams in den Spielklassen: Männer 30, 40, 50 und Frauen 30 auf den Rasenflächen rund um das SFZ Lemwerder.

1997 wurde die komplette Faustballabteilung des TuS Warfleth vom LTV übernommen. Die Damen, um die Hauptangreiferin Sandra Weigt, erreichten in diesem Jahr ihre beste Platzierung in der 2. Liga und der LTV wurde zum Ausrichter der Aufstiegsspiele für die 1. Frauen- Bundesliga in der Halle. Im März 1999 konnte der LTV die Deutsche Meisterschaft der weiblichen Jugend ausrichten

2004 feierte der LemwerDer Turnverein sein 100jähriges Bestehen über insgesamt drei Tage am Wochenende vom 27. Bis 29. August.

Freitag, 27. August 2004    

Festakt:
Im Rathaus, Festsaal für geladene Gäste.

 

2. Disco:
Im Festzelt auf dem Rathausplatz.

von 17:00 bis 19:00 Uhr
mit Buffet und Getränken.
Musikalische Unterhaltung: Musikschule Brake

 

Kinder; von 19:00  bis 21:00 Uhr
Jugendl/Erwachsene von 20:00 bis 02:00 Uhr
Musik: TIM und PEER
Getränke und Bewirtung, Landhaus Schröder

     
Samstag 28. August 2004    
Festball:    

Im Festzelt auf dem Rathausplatz von 20:30 bis 03:00 Uhr.
Ganz Lemwerder ist eingeladen.
Musik: Es spielt die RelaX-Partyband aus Delmenhorst.

 

Programm: Große Tombola. Der LTV stellt sich vor.
Getränke und Bewirtung, Landhaus Schröder.

     
Sonntag 29. August 2004    
Ausklang:    

Ökumenischer Gottesdienst im Festzelt auf dem Rathausplatz von 10:00 bis 11:00 Uhr.

Im Anschluss und zum Ausklang bis ca.14:00 Uhr Unterhaltungsmusik, es spielt eine Big Band aus Bremen.

 

Getränke und Bewirtung, Landhaus Schröder.

Die nächsten weiteren „Aufbaujahre“ waren geprägt von den Vorstandsmitgliedern Burghard Koberg, Christina Winkelmann, Jürgen Stolle, Heike Krüßmann, Susanne Großkopf und im Hintergrund Ingrid Stolle. Die Vereinsarbeit wurde im administrativen Bereich mit dem Anschluss an das Internet, der Einführung einer digitalen Mitgliederverwaltung, einer effektiveren Kontrolle von Mitgliederzahlen, der Bündelung von Übungsleiterstunden, einer übergreifenden Außenwerbung und Pressearbeit, sowie verbesserten Erreichbarkeit für Mitglieder entscheidend modernisiert.

Fusionsgespräche mit dem SVL von 2007 bis 2011 scheiterten an Kleinigkeiten. Erfolgreich waren dagegen die vom LTV initiierte Neubelebung des Sportbeirates und die Anmietung einer eigenen Sportstätte 2012 mitten im Ort für Kurs -, Trend - und Reha - Sportangebote. Große Zustimmung im Ort bekam das Stiftungsfest des Vereins zur 111ten Jahrfeier 2014.

Die gute Mischung aus Breitensport, Punktspielbetrieb, Trendsportarten mit darüber hinaus auch immer gut organisierten Sportveranstaltungen einschließlich geselliger Rahmenprogramme trug im Wesentlichen dazu bei, dass der Verein seit Jahren steigende Mitgliederzahlen registrieren konnte.

Die Verantwortlichen im LemwerDer Turnverein mit ihren vielen engagierten sportlichen Fachwarten, Abteilungs- und Übungsleiter/innen, haben es immer verstanden neue Ideen und Sportarten in den Verein zu integrieren. Interessierte Gruppen und Neuzugänge waren dabei mitverantwortlich für offene Strukturen im Vereinsleben, sodass auch das NEUE im LTV einen fest verankerten und vor allem dauerhaften Platz bekam. Innovative Sportarten haben neben den vorgenannten etwas ausführlicher beschriebenen Angeboten den LTV zu einer großen sportlichen Vereinigung in unserer Gemeinde mit bis zu 1500 Mitgliedern bei einer über 100järigen Tradition im Hintergrund werden lassen.

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Satzung

Vereinssatzung des LemwerDer Turnvereins von 1904 e.V.

§ 1 Name und Sitz

  1. Der "LemwerDer Turnverein e. V. gegr. 1904" mit Sitz in Lemwerder verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

§ 2 Zweck und Gemeinnützigkeit

  1. Der Sportverein betreibt und fördert durch entsprechende Angebote und Veranstaltungen sportliche Übungen und Leistungen zur Gesunderhaltung seiner Mitglieder und zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, auch im Rahmen der Jugendhilfe. Zu diesem Zweck nutzt der Verein die Sportstätten der Gemeinde Lemwerder und unterhält eigene Sportanlagen.

  2. Der Verein betreibt und fördert die zugelassenen Fachsportarten als Breiten-, Wettkampf- und Leistungssport, sowie auch als abteilungsunabhängigen Breiten-, Präventions-, Gesundheits-, Rehabilitations- und Behindertensport für alle Altersgruppen, zur Jugendpflege und bei nationalen und internationalen Begegnungen.

  3. Der Vereinszweck wird u. a. verwirklicht durch:
    - Sportangebote, Kurse und Veranstaltungen im Freizeit-, Präventions-, Rehabilitations - und Behindertensport
    - die Organisation des Trainingsbetriebs und durch Wettkämpfe im Leistungssport
    - Angebote für bestimmte Zielgruppen wie Kinder und Jugendliche, Senioren, Migranten; Menschen mit Behinderung
    - die Zusammenarbeit/Kooperation mit Schulen, Kinder- und Seniorenbetreuungseinrichtungen
    - die Übernahme der Trägerschaft für Ganztagesangebote von Schulen
    - Spendenaktionen zu o. a. Zwecken.

  4. Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen und im Behindertensportverband Niedersachsen sowie der Fachverbände, deren Sportarten vom Verein betrieben werden. Der Verein kann sich auf Beschluss des Vorstandes an Verbindungen und Organisationen beteiligen, wenn deren Ziele den satzungsmäßigen Zwecken des Vereins nicht entgegenstehen.

  5. Die Betreuung der Sportangebote erfolgt durch sportfachlich vorgebildete und ausgebildete Übungsleiterinnen und Übungsleiter.

  6. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sein Zweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Etwaige Überschüsse dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Überschussanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  7. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

  8. Die Betätigung im Verein erfolgt nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit.

  9. Der Verein verhält sich parteipolitisch, konfessionell und rassisch neutral.

  10. Rassismus wird aktiv verfolgt und ausgegrenzt.

§ 3 Gliederung

Für jede im Verein betriebene Sportart kann im Bedarfsfall eine neue Abteilung gegründet werden. Die Abteilungen regeln ihre sportlichen Angelegenheiten selbst, soweit die Satzung oder das Gesamtinteresse des Vereins nicht betroffen sind.

§ 4 Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus:
- ordentlichen Mitgliedern (Aktive + Passive)
- fördernden Mitgliedern
- Ehrenmitgliedern

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die sich den Zielen des Vereins verbunden fühlt. Der Aufnahmeantrag minderjähriger Bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreterinnen/Vertretern. Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen über die Aufnahme bzw. Ablehnung eines Mitglieds entscheiden. Gegen die Entscheidung ist die schriftliche Berufung an die ordentliche Mitgliederversammlung zulässig. Die ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.

  2. Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm sportlich zu betätigen.

  3. Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und müssen von der Mitgliederversammlung unter Zustimmung von zwei Drittel (2/3) der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder gewählt werden.

    Ehrenmitglied kann werden, wer sich um die Sache des Sports oder des Vereins verdient gemacht hat. Ehrenmitglieder erhalten alle Rechte der ordentlichen Mitglieder und sind von der Beitragszahlung befreit. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Lebenszeit.

  4. Passives Mitglied kann jede juristische Person und jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will, ohne sich in ihm sportlich zu betätigen.

    Die Änderung der aktiven Mitgliedschaft in eine passive Mitgliedschaft kann zum 01. Januar und zum 1. Juli unter Angabe von Gründen gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden und ist ohne Einfluss auf das Stimm- bzw. Wahlrecht, aber mit Einfluss auf die Beitragshöhe. Der Wechsel von aktive in passive Mitgliedschaft und umgekehrt kann mehrmals erklärt werden.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet
    a) mit dem Tod des Mitgliedes
    b) durch den Austritt des Mitgliedes
    c) durch den Ausschluss aus dem Verein

  2. Der Austritt ist dem Verein schriftlich zu erklären. Ein Mitglied kann jeweils mit Wirkung zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres aus dem Verein austreten. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zu den genannten Austrittsterminen 30.6 oder 31.12. zulässig. Bis zum Ende des Monats, in dem der Austritt wirksam wird, sind die Mitgliedsbeiträge voll zu entrichten.

  3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden
    - wegen erheblicher Verletzung satzungsgemäßer Verpflichtungen,
    - wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder
    - wegen groben unsportlichen Verhaltens.

    Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern. Hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch einen eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die ordentliche Mitgliederversammlung zulässig; sie muss schriftlich und binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen. Die ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.

  4. Ein Mitglied kann des Weiteren aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist. Der Ausschluss kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf den Ausschluss zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.

    Außerdem kann ein Mitglied vom Sportbetrieb vorübergehend ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit mehr als einem halben Jahresbeitrag im Rückstand ist.

  5. Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins. Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach Erlöschen der Mitgliedschaft durch einen eingeschriebenen Brief geltend gemacht und begründet werden.

§ 7 Mitgliedsbeiträge

  1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der einfachen Mehrheit der Mitgliederversammlung bestimmt.

  2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

  3. Die Höhe und Fälligkeit der Beiträge sind in der Beitragsordnung zu dieser Satzung geregelt.

§ 8 Rechte und Pflichten

  1. Den Mitgliedern stehen die Anlagen und Gerätschaften des Vereins zur Verfügung. Jedes Mitglied kann in allen Abteilungen des Vereins unter Berücksichtigung der Beitragsordnung Sport treiben.

  2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Ziele des Vereins zu fördern, die Satzungen und Versammlungsbeschlüsse innezuhalten und die aktuell gültigen Beiträge zu zahlen. Der Beitrag wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Über Stundung und Erlass entscheidet der Vorstand.

§ 9 Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung

§ 10 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens fünf Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Über die interne Aufgabenverteilung entscheidet der Vorstand und gibt die Aufgabenverteilung der Mitgliederversammlung bekannt bzw. veröffentlicht diese auf der Homepage des Vereins.

  2. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden/des Vorsitzenden, bei deren/dessen Abwesenheit die ihrer Vertreterin/seines Vertreters. Der Vorstand ordnet und überwacht die Tätigkeit der Abteilungen. Er ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.

  3. Die Vorstandssitzung leitet die 1. Vorsitzende/der 1. Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit die 2. Vorsitzende/der 2. Vorsitzende oder eine Vertreterin / ein Vertreter. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und von der Sitzungsleiterin/vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Ein Vorstandsbeschluss kann ggf. auf schriftlichem Wege gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu der zu beschließenden Regelung erklären.

  4. Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist:
    - die erste Vorsitzende/der erste Vorsitzende
    - die stellvertretende Vorsitzende/der stellvertretende Vorsitzende

  5. Die Vereinigung mehrerer Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.

§ 10a Vergütung für Vereinstätigkeiten

  1. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeführt.

  2. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.

  3. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Abs. 2 trifft der Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.

  4. Der Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen.
    Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.

  5. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon, Druckkosten usw.

  6. Der Anspruch für Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.

  7. Auf Beschluss des Vorstandes und mit Zustimmung der Mitgliederversammlung können bei Bedarf bestimmte Inhaber von Vereinsämtern die steuerbegünstigte Ehrenamtspauschale in der jeweiligen Fassung des Einkommensteuergesetzes erhalten.

  8. Weitere Einzelheiten regeln Ordnungen, die laut § 12 der Vereinssatzung von der Mitgliederversammlung beschlossen oder geändert werden.

§ 11 Amtsdauer des Vorstands

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen hiervon ist der Jugendvertreter. Der Jugendvertreter bzw. die Jugendvertreterin muss bei der Wahl mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.

§ 12 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich bis spätestens zum 30. April eines jeden Jahres statt.

  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins dieses erfordert oder wenn ²/3 der Mitglieder die Versammlung schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.

  3. Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind nur Mitglieder und schriftlich eingeladene Gäste berechtigt.

§ 13 Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für
- Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
- Entgegennahme des Berichts der Kassenprüferin/des Kassenprüfers
- Entlastung und Wahl des Vorstands
- Wahl der Kassenprüferin/des Kassenprüfers
- Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen, Umlagen und deren Fälligkeit
- Genehmigung des Haushaltsplans
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins
- Entscheidung über die Aufnahme neuer und den Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Ehrungen für 25, 50, 60, 70, 80 und 90 jährige Mitgliedschaft
- Beschlussfassung über Anträge

§ 14 Einberufung von Mitgliederversammlungen

  1. Die Einladung zur Jahreshauptversammlung bzw. zu den außerordentlichen Mitgliederversammlungen, die der Vorstand nach Bedarf einberufen kann, erfolgt mit einer Frist von zwei Wochen zur Terminierung durch Bekanntmachung in den lokalen Tageszeitungen – „Die Norddeutsche" (Regionalteil WESER-KURIER) und der „NORDWEST Zeitung". Die Tagesordnung legt der Vorstand fest.

  2. Anträge zur Mitgliederversammlung oder zur Tagesordnung können vom Vorstand und von den Mitgliedern eingebracht werden. Sie müssen eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung vorliegen.

  3. Über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließen die anwesenden Mitglieder der Versammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

  4. Anträge auf Satzungsänderungen sind mit der Einladung zur Jahreshauptversammlung nur mit Nennung des zu ändernden bzw. neu zu fassenden Paragraphentitels anzugeben. Der Wortlaut des zu ändernden bzw. neu zu fassenden Paragraphen wird in der Geschäftsstelle und auf der Homepage des Vereins spätestens 14 Tage vor der Jahreshauptversammlung veröffentlicht.

§ 15 Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen

  1. Die Mitgliederversammlung wird von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Vorstandes, bei deren/dessen Verhinderung von ihrer Stellvertreterin/seinem Stellvertreter geleitet. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung die Leiterin/den Leiter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

  2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Versammlungsleiterin/des Versammlungsleiters den Ausschlag. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt. Wahlen sind grundsätzlich schriftlich vorzunehmen. Steht nur eine Person zur Wahl, wird offen abgestimmt, es sei denn, auf Antrag wird die schriftliche Wahl beschlossen.

  3. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

  4. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienen, stimmberechtigten Mitglieder des Vereins erforderlich.

  5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der jeweiligen Versammlungsleiterin/vom jeweiligen Versammlungsleiter und der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.

    Es soll folgende Feststellungen enthalten:

    a) Ort und Zeit der Versammlung
    b) die Versammlungsleiterin/der Versammlungsleiter
    c) die Protokollführerin/der Protokollführer
    d) die Zahl der erschienenen Mitglieder
    e) die Tagesordnung
    f) die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung

    Bei Satzungsänderungen sind die zu ändernden Bestimmungen anzugeben.

    Das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung ist in der Geschäftsstelle 14 Tage vor jeder anstehenden Mitgliederversammlung zum Nachlesen einsehbar. Damit entfällt das Verlesen des Protokolls auf den jeweiligen ordentlichen Mitgliederversammlungen.

§ 16 Stimmrecht und Wählbarkeit

  1. Stimmrecht besitzen nur ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder nach Vollendung des 16. Lebensjahres. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung nur als Gäste teilnehmen.

  2. Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr bzw. im Falle des Jugendvertreters, das 16 Lebensjahr vollendet haben.

§ 17 Kassenprüfung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Personen zur Kassenprüfung. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein.

  2. Die Kassenprüferinnen/Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten. Die Kassenprüferinnen/Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung der Kassenwartin/des Kassenwartes und der übrigen Vorstandsmitglieder.

§ 18 Ordnungen

Zur Begleitung der Satzung kann der Vorstand eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung, eine Beitragsordnung sowie eine Ordnung für die Benutzung der Sportstätten erlassen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen. Die Ordnungen werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 19 Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung

  1. Die Auflösung des Vereins kann in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung mit der im § 16 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.

    Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die 1. Vorsitzende/der 1. Vorsitzende und die 2. Vorsitzende/der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatorinnen/Liquidatoren (Abwicklung der Vereinsauflösung).

    Die vorstehende Vorschrift gilt entsprechend für den Fall, dass der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Kommune, die das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, sportliche Zwecke zu verwenden hat.

  3. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 20 Haftung

Der Verein haftet Mitgliedern und Nichtmitgliedern (z. B. Gästen) gegenüber nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der in die Vereinsanlage und der Sportstätten der Gemeinde eingebrachten Gegenstände wie Sportausrüstung, Kleidung usw.

Der Verein haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder oder Nichtmitglieder bei der Ausübung des Sportes, bei der Benutzung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten des Vereins und der Gemeinde erleiden, soweit solche Schäden oder Verluste nicht durch Versicherungen abgedeckt sind. § 276 Absatz II BGB bleibt unberührt.

§ 21 Inkrafttreten

Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 27.04.2017 beschlossen worden.

Hiermit wird gemäß § 71 Absatz 1 Satz 3 BGB bescheinigt, dass die geänderten Bestimmungen der vorstehenden Satzung mit dem Beschluss über die Satzungsänderung vom 27.04.2017 und die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt zum Vereinsregister eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung / bzw. mit den zuvor eingetragenen Änderungen und dem zuletzt zum Vereinsregister eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung (wenn kein vollständiger Wortlaut eingereicht wurde) übereinstimmen.

Lemwerder, 27.04.2017


Christina Winkelmann, Vorsitzende     Helmut Eichinger, Stellvertretender Vorsitzender

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